Freiflächen in SpielhallenOb ungenutzte Flächen in Spielhallen für die Zahl der aufstellbaren
Geldspielgeräte in Anrechnung gebracht werden können, war bereits
Gegenstand
mehrerer Gerichtsurteile (u.a. Beschluss des Niedersächsischen
Obeverwaltungsgerichtes
vom 13.03.2009, Az.: 7 LA 54/07 als Bestätigung eines Urteil des VG
Hannover vom 26.01.2007, Az.: 11 A 3724/05).
In Bezug auf eine behördlicherseits mögliche Rücknahme bzw. einen
Widerruf der Spielhallenerlaubnis
bemerkt Rechtsanwalt Tangemann in der Zeitschrift "Games & Business", 4/2009,
S. 19:
"Wer es nicht darauf ankommen lassen will, der vemeidet größere
Leerflächen oder komplett
leere Räume in einer Spielstätte." Um "einer Menge Ärger aus dem
Weg [zu] gehen", wird als
Abhilfe die Platzierung weiterer Geräte (ohne Gewinnmöglichkeit)
empfohlen.
Und was ist dabei, so unsere ergänzende Anmerkung, aus wirtschaftlicher Sicht besser geeignet als
Internet-Terminals?
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